| Rechtsanwalt Michael Schmidt (M.L.E.) |
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Darüber hinaus absolvierte Rechtsanwalt Schmidt ein einjähriges Auslandsstudium an der University of Bristol Faculty of Law, gefördert durch ein Stipendium der Europäischen Gemeinschaft. Des weiteren absolvierte Rechtsanwalt Schmidt den Ergänzungsstudiengang „Europäische Rechtspraxis“ und erwarb mit Prüfung am 05.07.1993 mit der Gesamtnote cum laude den akademischen Grad Magister Legum Europae (M.L.E.) des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Hannover. In der Zeit vom 01.07.1995 bis zum 19.05.1998 absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Kammgerichtsbezirk. Am 19.05.1998 bestand er vor dem Justizprüfungsamt Berlin die zweite juristische (große) Staatprüfung und erwarb damit die Befähigung zum Richteramt. Im Dezember 1998 wurde er von dem Senator für Justiz und Bundesangelegenheiten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Auf diesem Gebiet führt er auch regelmäßig Schulungen der Mitarbeiter von Hausverwaltungen durch. Daneben ist er auf den Gebieten des Immobilien- und Maklerrechts, des Baurechts, des Verkehrsrechts, des allgemeinen Vertragsrechts sowie des Reiserechts tätig. |



