| Rechtsanwalt Marcel J. Eupen |
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Notar
In der Zeit vom 01.11.1985 bis zum 22.07.1988 absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Kammergerichtsbezirk. Am 22.07.1988 bestand er vor dem Justizprüfungsamt Berlin die zweite juristische (große) Staatprüfung und erwarb damit die Befähigung zum Richteramt. Am 18.08.1988 wurde er von dem Senator für Justiz und Bundesangelegenheiten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Am 15.09.1993 erfolgte die Eintragung in die Liste der bei dem Kammergericht zugelassenen Rechtsanwälte. Mit Bestallungsurkunde vom 12.06.1996 der Senatsverwaltung für Justiz wurde Rechtsanwalt Eupen für die Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts bestellt. Mit Beschluss des Gesamtvorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 06.04.2005 wurde Rechtsanwalt Eupen ab dem 01.07.2005 für die Dauer von vier Jahren gem. § 17 Abs. 1 FAO zum stellvertretenden Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bestellt. Mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 27.06.2007 wurde Rechtsanwalt Eupen sodann für die Zeit vom 01.07.2007 bis 30.06.2009 als ordentliches Mitglied benannt. Die Rechtsanwaltskammer Berlin verlieh Herrn Rechtsanwalt Eupen am 09.11.2005 die Befugnis, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch Zulassungsurkunde des Senators für Justiz und Bundesangelegenheiten vom 18.08.1988 ist Herr Rechtsanwalt Eupen als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet er als Autor, Dozent und Referent auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Auf diesem Fachgebiet liegt auch sein Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt im anwaltlichen Bereich. Neben dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht arbeitet er auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts, des Familien- und Erbrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Ärzte- und Versicherungsrechts sowie des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. |



