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Pflichtangaben im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sowie der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) Rechtsanwaltskanzlei Eupen & Collegen Telefon:
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Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen für die ausgeübten Tätigkeiten lauten „Rechtsanwalt“, „Rechtsanwalt und Fachanwalt“ sowie „Notar“. Die Bezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zulassungsbehörde für die rechtsanwaltliche Tätigkeit im Bundesland Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz, Salzburger Straße 21 – 25, 10825 Berlin. Zuständige Rechtsanwaltskammer für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ ist die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin. Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin. Zuständige Bestallungsbehörde für die notarielle Tätigkeit im Bundesland Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz, Salzburger Straße 21 – 25, 10825 Berlin. Zuständige Notarkammer ist die Notarkammer Berlin, Littenstraße 9 -10, 10179 Berlin. Die Dienstaufsicht für Notare im Bundesland Berlin obliegt dem Präsidenten des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17 – 21, 10589 Berlin. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung der Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz sowie für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die „Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft“. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Notare sind das Beurkundungsgesetz, die Bundesnotarordnung sowie die Kostenordnung. Jeder in der Rechtsanwaltskanzlei Eupen & Collegen tätige Rechtsanwalt ist für Vermögensschäden bei der Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf (Versicherungsschein-Nr. HV-HA 6418461.0-00641-0089), berufshaftpflichtversichert, und zwar mit einer Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfall in Höhe von 500.000,00 € und einer Jahreshöchstleistung von 1.000.000,00 €. Darüber hinaus besteht im Notarbereich eine Vermögenshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe. Alle aufgeführten und abrufbaren Angaben sind ohne Gewähr. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information des rechtssuchenden Publikums. Für deren Richtigkeit und Wiedergabe wird keine Gewähr übernommen. Erst nachdem ein Mandatsverhältnis mit der Rechtsanwaltskanzlei Eupen & Collegen zustande gekommen ist, wird eine Haftung begründet. Die Haftung für den Inhalt der aufgeführten abrufbaren Informationen wird ausgeschlossen. CMS Realisierung: Sylvia Nitschke Internetlösungen
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