| Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
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Anwälte, die als Spezialisten auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts arbeiten, können seit dem 01.07.2005 bei der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen, ihnen die Befugnis zu verleihen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Rechtsgrundlage ist die Fachanwaltsordnung. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass sie auf diesem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung vorweisen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Der Fachanwalt wird also nur Spezialisten verliehen. Bedenkt man, dass sich die Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte seit 1990 mehr als verdoppelt hat und am 01.01.2005 über 130.000 Rechtsanwälte bei den Kammern in der Bundesrepublik Deutschland registriert waren, so ist der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu begrüßen, da er es dem Rechtssuchenden erleichtert, für sein Anliegen den geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Als einem der aller ersten in Berlin wurde Herrn Rechtsanwalt und Notar Marcel J. Eupen am 09.11.2005 von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. |


