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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
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Anwälte, die als Spezialisten auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts arbeiten, können seit dem 01.07.2005 bei der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen, ihnen die Befugnis zu verleihen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Rechtsgrundlage ist die Fachanwaltsordnung. |
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